2.2 Als formelle Voraussetzung für eine Fristwiederherstellung muss die Beschwerde innert 30 Tagen nach Wegfall der Hinderungsgründe eingereicht werden. Aus den eingereichten Arztrechnungen und der knappen Begründung geht nicht hervor, in welchem Zeitpunkt der Hinderungsgrund Krankheit nach Ansicht der Beschwerdeführenden weggefallen ist. Die letzte eingereichte Arztrechnung bezieht sich auf eine Behandlung vom 4. Januar 2024. Gemäss dieser Rechnung hat sich die Beschwerdeführerin in den Notfall der Hirslanden Klinik Aarau begeben und wurde dort ambulant -5-