Am 16. August 2024 reichten die Beschwerdeführenden den vor Bundesgericht eingereichten Beleg sowie Kopien von Arzt- und Spitalrechnungen ein. -3- Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: