Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 2. Februar 2024 auf dem Zirkularweg entschieden und ist auf die Beschwerde wegen Nichteinhaltens der Rechtsmittelfrist nicht eingetreten. B. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 28. Februar 2024 und Ergänzung vom 3. März 2024 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.