3.5. Schliesslich stehen auch die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Motivationsschreiben vom 8. Juni 2019 in einem gewissen Widerspruch zu seinen späteren Angaben in der Beschwerdeschrift vom 19. Januar 2024. Ursprünglich hatte der Beschwerdeführer erklärt, er wolle nach Abschluss seines Studiums in der Schweiz als Finanzspezialist nach Nigeria zu seiner Familie, um die er sich kümmern müsse, wie es seine Religion verlange, und zu seiner Verlobten zurückkehren (MI-act. 18). In seiner Beschwerde betont er jedoch, dass er das Management eines Spitals in der Schweiz oder in seinem Heimatland übernehmen wolle.