Die vom Beschwerdeführer sodann zusätzlich zur Erklärung des "nicht optimalen Starts an der Universität Neuenburg" angeführten pandemiebedingten Einschränkungen können allenfalls für den Wechsel an die Universität Luzern ins Feld geführt werden. Sie vermögen aber nicht mehr zu erklären, weshalb der Beschwerdeführer im englischsprachigen Studiengang MSc Health Sciences keine besseren Resultate zu erzielen vermochte, zumal der Bundesrat die Aufhebung der Corona-Massnahmen per 17. Februar 2022 beschlossen hatte (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.ms g-id-87216.html) und damit der Studienbetrieb zum Zeitpunkt des Studien-