Aus der aktenkundigen Leistungsübersicht vom 12. September 2023 geht hervor, dass der Beschwerdeführer im Herbstsemester 2022 im Rahmen des Moduls "Principles of Health Sciences" des ersten Semesters, welches aus fünf Lehrveranstaltungen besteht, insgesamt 18 von 30 ECTS-Punkten erworben hat (MI-act. 179 f.). Im Rahmen der vier absolvierten Pflichtveranstaltungen wurde eine Prüfung mit der Note "ungenügend" bewertet. Damit schloss er lediglich drei von fünf Pflichtveranstaltungen des ersten Semesters erfolgreich ab.