fällt auf, dass der Beschwerdeführer trotz seines Bachelor-Abschlusses in Banking and Finance keine Kurse im Bereich "Health Economics and Policy", zu Deutsch "Gesundheitsökonomie und -politik", absolviert hat (vgl. MI-act. 179 f.). Dieser Schwerpunkt vermittelt laut Studienbroschüre ökonomische Denkprinzipien und politikwissenschaftliche Theorien, um komplexe Gesundheitssysteme zu verstehen und zu verwalten, was dem in der Beschwerde geäusserten Wunsch des Beschwerdeführers, später eine Managementposition im Spitalumfeld zu übernehmen, am ehesten entsprechen würde.