AIG nicht verlängert, da die mit der Bewilligungserteilung verbundene Bedingung (Aufenthalt zwecks Ausbildung) nicht mehr eingehalten wird. Ein Wechsel der fachlichen Ausrichtung während der Aus- oder Weiterbildung oder eine zusätzliche Ausbildung ist nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen bewilligungsfähig (vgl. Weisungen - 10 -