II. 1. 1.1. Die Vorinstanz erwog unter Bezugnahme auf die Weisungen und Erläuterungen des SEM zum Ausländerbereich (Weisungen AIG, Bern Oktober 2013, aktualisiert am 1. Juni 2024), dass ein Wechsel der fachlichen Ausrichtung während der Aus- oder Weiterbildung nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sei. Ein solcher sei vorliegend nicht ersichtlich. Zudem könne der neu gewählte Masterstudiengang MSc Health Sciences nicht als Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im Bereich Banking and Finance betrachtet werden.