nach Eingang der Stellungnahme des damals anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers am 18. August 2023 folgende Verfügung (MI-act. 133 ff.): 1. Das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zur Aus- und Weiterbildung wird abgewiesen und A._____ aus der Schweiz weggewiesen. 2. A._____ hat die Schweiz innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieser Verfügung zu verlassen. Danach kann die Wegweisung zwangsweise erfolgen. 3. Es wird eine Staatsgebühr von CHF 600.00 erhoben.