Infolge des erneuten Ausschlusses in Wirtschaftswissenschaften wechselte er das Studienfach und war ab September 2022 auf der Studienstufe Master im Studiengang MSc Health Sciences immatrikuliert (MI-act. 78, 84). Da das MIKA hierauf die Voraussetzungen für eine weitere Verlängerung als nicht mehr gegeben erachtete, gewährte es dem Beschwerdeführer am 16. März 2023 das rechtliche Gehör betreffend Nichtverlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken und Wegweisung aus der Schweiz (MI-act. 86 ff.) und erliess -4-