Daraufhin wurde der Beschwerdeführer vom MIKA mit E-Mail vom 14. Februar 2023 aufgefordert, eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung für das Frühjahrssemester 2023 einzureichen. Zudem forderte das MIKA den Beschwerdeführer auf, eine Bestätigung der Universität Luzern über die Dauer des Masterstudiums in der neu gewählten Fachrichtung, die zu erreichenden und die bereits erreichten ECTS-Punkte einzuholen sowie seine finanziellen Verhältnisse darzulegen (MI-act. 73).