Mit E-Mail vom 10. Februar 2023 teilte der Beschwerdeführer dem MIKA mit, dass er nach wie vor an der Universität Luzern studiere. In diesem Zusammenhang reichte er eine bis zum 31. Januar 2023 gültige Immatrikulationsbestätigung zu den Akten, diesmal jedoch für den Studiengang "MSc Health Sciences" (MI-act. 71 f.). Daraufhin wurde der Beschwerdeführer vom MIKA mit E-Mail vom 14. Februar 2023 aufgefordert, eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung für das Frühjahrssemester 2023 einzureichen.