In seinem nächsten Verlängerungsgesuch vom 20. Oktober 2022 gab der Beschwerdeführer an, seit dem 15. Oktober 2022 auf Stellensuche zu sein (MI-act. 68 f.). In der Annahme, es handle sich hierbei um ein Gesuch um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Stellensuche, forderte das MIKA den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 8. Februar 2023 auf, eine Bestätigung des erfolgreichen Hochschulabschlusses einzureichen (MIact. 70). Mit E-Mail vom 10. Februar 2023 teilte der Beschwerdeführer dem MIKA mit, dass er nach wie vor an der Universität Luzern studiere.