Am 1. Dezember 2020 wurde das MIKA von der Partnerin des Gastgebers bzw. Garanten des Beschwerdeführers, welche ebenfalls in Spreitenbach Wohnsitz haben, telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer das erste Semester nicht bestanden habe, weshalb er sein Studium an der Universität Neuenburg nicht weiterführen könne. Das MIKA teilte mit, dass, sofern der Beschwerdeführer im Frühjahrssemester 2021 ein Studium im gleichen Fachbereich wie an der Universität Neuenburg aufnehmen würde, der Studiengang im Sinne einer Ausnahme bewilligt würde.