Am 25. September 2020 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung (MI-act. 33 ff.). In diesem Zusammenhang forderte ihn das MIKA mit Schreiben vom 18. November 2020 auf, eine Immatrikulationsbestätigung der Universität Neuenburg für das Herbstsemester 2020 einzureichen (MI-act. 35). Am 1. Dezember 2020 wurde das MIKA von der Partnerin des Gastgebers bzw. Garanten des Beschwerdeführers, welche ebenfalls in Spreitenbach Wohnsitz haben, telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer das erste Semester nicht bestanden habe, weshalb er sein Studium an der Universität Neuenburg nicht weiterführen könne.