Am 13. Juni 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der zuständigen Schweizer Botschaft in Abuja ein Gesuch um Erteilung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt (Visum D) ein, um an der Universität Neuenburg ein 36 Monate dauerndes Masterstudium in Finance zu absolvieren (MI-act. 3 ff., 6). Nachdem ihm das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 17. Oktober 2019 eine Einreiseerlaubnis erteilt hatte, reiste er am 7. November 2019 in die Schweiz ein, wo ihm am 31. Januar 2020 eine bis zum 6. November 2020 gültige Aufenthaltsbewilligung zwecks Ausbildung mit Hauptwohnort Spreitenbach ausgestellt wurde (MIact. 26, 31).