A. Der 1991 geborene Beschwerdeführer ist nigerianischer Staatsangehöriger. Er absolvierte einen Bachelorlehrgang an der B._____ Universität in P._____, Nigeria, den er 2016 mit einem Bachelor of Science mit Vertiefung (Major) in Banking and Finance abschloss (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 14, 17). Anschliessend arbeitete er bis 2019 in seinem Heimatland als Finanzanalyst (MI-act. 14, 17).