Es darf davon ausgegangen werden, dass durch die Teilnahme an dem erwähnten Programm die Arbeitsmarktfähigkeit des Beschwerdeführers verbessert und dieser aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt wird (u.a. durch Erarbeitung einer Bewerbungsstrategie, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Unterstützung bei der Stellensuche; vgl. "AMIplus" im Detail, https://www.koope- ration-arbeitsmarkt.ch/de/gemeinde_sozialdienste). Dies stellt eine zielführende und geeignete Massnahme dar, um den Beschwerdeführer wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.