Das Programm hat die Arbeitsmarktintegration zum Ziel, welche über drei Phasen erfolgen soll (Phase 1 – Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit; Phase 2 – Vertiefte Abklärungen sowie Auf- und Ausbau der Arbeitsmarktfähigkeit; Phase 3 – Arbeitsmarktintegration). Es darf davon ausgegangen werden, dass durch die Teilnahme an dem erwähnten Programm die Arbeitsmarktfähigkeit des Beschwerdeführers verbessert und dieser aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt wird (u.a. durch Erarbeitung einer Bewerbungsstrategie, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Unterstützung bei der Stellensuche;