1.5. Der Beschwerdeführer ist seit längerer Zeit auf materielle Hilfe angewiesen. Aus den Akten ergibt sich, dass seine bisherigen Bemühungen, eine Erwerbstätigkeit zu finden, erfolglos verliefen. Gemäss der umstrittenen Auflage muss der Beschwerdeführer am Programm AMIplus teilnehmen. Das Programm hat die Arbeitsmarktintegration zum Ziel, welche über drei Phasen erfolgen soll (Phase 1 – Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit; Phase 2 – Vertiefte Abklärungen sowie Auf- und Ausbau der Arbeitsmarktfähigkeit; Phase 3 – Arbeitsmarktintegration).