Die Massnahmen oder Programme zur beruflichen und sozialen Integration basieren auf dem Prinzip von Leistung (Arbeits- und Integrationsangebote werden zur Verfügung gestellt) und Gegenleistung (die Teilnahme an geeigneten Angeboten kann verlangt werden). Leistungen nicht erwerbstätiger Personen für ihre soziale und/oder berufliche Integration werden finanziell mit einer Integrationszulage honoriert (SKOS-Richtlinien, Kapitel A3, Erläuterungen e und Kapitel C6.7).