Geeignet sind Angebote, welche den beruflichen Voraussetzungen, dem Alter, dem Gesundheitszustand, den persönlichen Verhältnissen und den Fähigkeiten der unterstützten Person entsprechen (SKOS-Richtlinien, Kapitel A2, Erläuterungen c). Die Massnahmen oder Programme zur beruflichen und sozialen Integration basieren auf dem Prinzip von Leistung (Arbeits- und Integrationsangebote werden zur Verfügung gestellt) und Gegenleistung (die Teilnahme an geeigneten Angeboten kann verlangt werden).