2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 800.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 111.00, gesamthaft Fr. 911.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdestelle SPG erhob A._____ mit Eingabe vom 15. August 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er wiederholt sinngemäss seine vor der Beschwerdestelle SPG gestellten Anträge (Aufhebung der Auflage zur Teilnahme am Programm AMIplus, Aufhebung der Kürzungsandrohung, Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege) bzw. stellt sinngemäss den Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids.