B. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 28. September 2023 "Einsprache" (richtig: Beschwerde) beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Auflage zur Teilnahme am Programm AMIplus, die Aufhebung der damit verbundenen Kürzungsandrohung sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Am 12. Juli 2024 wies die Beschwerdestelle SPG das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und entschied: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.