6. Sofern die unter Ziffer 5 erwähnten Auflagen und Weisungen nicht befolgt werden, können der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) um 5 bis 30 Prozent sowie Zulagen für Leistungen Einkommensfreibetrag und Integrationszulagen gekürzt oder gestrichen werden. 7.-11. (…) 3. Mit Einsprache an den Gemeinderat Q._____ vom 10. August 2023 wehrte sich A._____ gegen die Auflage betreffend die Teilnahme am Programm AMIplus. 4. Der Gemeinderat Q._____ entschied am 28. August 2023: -3-