II. Gestützt auf § 37 Abs. 3 lit. b EG ZGB werden in Verfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung keine Gerichtskosten erhoben. Eine Parteientschädigung fällt vorliegend ausser Betracht. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Auf das Gesuch vom 11. Juli 2024 um Zustellung der vollständig begründeten Ausfertigung des Entscheids WBE.2024.238 vom 5. Juli 2024 wird nicht eingetreten. 2. Das Verfahren ist kostenlos. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: […] Beschwerde in Zivilsachen