6.3.5.5. Hinsichtlich der beruflichen und wirtschaftlichen (Re-)Integrationschancen in Nordmazedonien ist den Akten zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin dort eigenen Angaben zufolge nur unregelmässig die Schule besucht haben will und nach eigener Einschätzung eine "halbe Analphabetin" ist (MI-act. 93, 109, 126 f.).