Von Bedeutung sind die Auswirkungen und die der betroffenen Person und ihrer Familie drohenden Nachteile bei einer Ausreise aus der Schweiz (BGE 135 II 377, Erw. 4.3; Urteil des Bundesgerichts 2C_410/2018 vom 7. September 2018, Erw. 4.2). 6.3.3.2. Ausgangslage: geschieden & volljährige Kinder Die Beschwerdeführerin lebt seit August 2016 getrennt von ihrem hier niedergelassenen Ehemann, zu welchem sie im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz übersiedelte. Aus der Ehe entstammen zwei inzwischen volljährige Kinder. Die Beschwerdeführerin ist überdies inzwischen Grossmutter geworden (siehe zum Ganzen vorne lit. A).