In einer länger zurück liegenden Stellungnahme vom 16. Juni 2017 gab sie an, dass ihre Söhne ihre Rechnungen begleichen würden, welche ihr auch schriftlich eine entsprechende Unterstützung zusagten (MI-act. 92 f.). Zudem wurde sie zumindest in der Vergangenheit auch von ihrem Ehemann und ihrer Schwester finanziell unterstützt, wobei unklar ist, inwieweit und in welchem Umfang diese Unterstützungsleistungen fortdauern (MI-act. 110). Bei den Bewilligungsverlängerungen vom 2. August 2017 und 7. August 2018 wurden von ihr deshalb auch ausdrücklich verstärkte Anstrengungen zur Stellensuche und Erreichung der finanziellen Unabhängigkeit verlangt (MI-act. 106, 120).