- Viertens legen die dargelegten Umstände und die pauschalen Verweise auf den "vernünftigen Menschenverstand" und eine angeblich "grundversorgungsmedizinische Sicht" nahe, dass es sich bei dem ärztlichen Attest um ein reines Gefälligkeitszeugnis handelt, zumal es weder eine klare Diagnose noch Angaben über angemessene Untersuchungshandlungen enthält.