- Erstens ist das entsprechende Attest ohne spezifische Tests erstellt worden und basiert offenkundig auf den weitgehend unüberprüften und zielgerichtet gemachten Angaben der Beschwerdeführerin selbst. Weder ist ersichtlich, wie der Hausarzt die angeblich nur rudimentären Kenntnisse der Beschwerdeführerin der eigenen Landessprache überprüft haben will, noch hatte der Hausarzt eigene Einblicke in deren Lernfortschritte bei früheren Sprachkursen. Die entsprechende Beurteilung sprengt sodann auch dessen ärztlichen Auftrag.