BLOCHER/MARC BUSSLINGER, Ausländische Personen als Ehepartner und registrierte Partnerinnen, in: PETER UEBERSAX/BEAT RUDIN/THOMAS HUGI YAR/THOMAS GEISER/LUZIA VETTERLI [Hrsg.], Handbücher für die Anwaltspraxis [HAP], Ausländerrecht, 3. Auflage, Basel 2022, § 23.313). Diese neurechtliche Regelung kommt auch im vorliegenden Verfahren zur Anwendung (siehe vorne Erw. II/1.3). 6.2.3. Weiter ist zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin nicht eingehaltene Bedingung ein verhältnismässiges Mittel darstellt, um den damit verfolgten Zweck zu erreichen, d.h. die Beschwerdeführerin zum Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse zu bewegen.