5.2.2. Die Beschwerdeführerin wurde zahlreiche Male dazu aufgefordert, ihre Sprachkompetenzen zu verbessern und zu belegen: Bereits am 27. Juli 2017 erteilte das SEM seine Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nur unter der Auflage, dass bei der nächsten Aufenthaltsverlängerung Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 nachzuweisen seien, worüber die Beschwerdeführerin mit migrationsamtlichem Schreiben vom 2. August 2017 informiert wurde. Seither wurde jede einzelne Bewilligungsverlängerung vom Nachweis entsprechender Sprachkompetenzen oder zumindest entsprechender Bemühungen abhängig gemacht, wobei das von ihr geforderte Sprachniveau sukzessive herabgesetzt und zuletzt