4. 4.1. Die Beschwerdeführerin macht vorab geltend, dass ihr bereits nach einem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung hätte erteilt werden müssen und ihr diese mit migrationsamtlicher Verfügung vom 6. Juni 2012 zu Unrecht wegen ihrer Steuerausstände verweigert worden sei. Der damalige Entscheid sei deshalb in Wiedererwägung zu ziehen bzw. zu widerrufen und es sei ihr stattdessen die Niederlassungsbewilligung zu erteilen. 4.2. 4.2.1. Gemäss § 39 Abs. 1 VRPG können Entscheide durch die erstinstanzlich zuständige Behörde in Wiedererwägung gezogen werden: im Fall der An- - 17 -