Stattdessen sei nach ihrer Ehetrennung ohne Vorwarnung sogleich ein Sprachdiplom von ihr gefordert worden, was sie aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten überfordert habe und wozu sie nicht verpflichtet gewesen sei. Sodann könne es ihr nicht zum Vorwurf gereichen, dass sie im Herbst 2023 einen Sprachkurs nicht besucht habe, weil sie die Wegsuche zum Kursort sprachlich überfordert habe. Die Vorinstanz setze hierfür und anderswo ein zu hohes Sprachniveau voraus und es mache natürlich keinen Sinn, sich umgehend für einen (neuen) Sprachkurs anzumelden, noch bevor das Migrationsamt einen entsprechenden Entscheid gefällt habe.