Nach Eingang des Kostenvorschusses wies das Verwaltungsgericht das Sistierungsgesuch mit Instruktionsverfügung vom 11. September 2024 ab. Sodann stellte es die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 12. August 2024 samt Beilagen an die Vorinstanz zur Beschwerdeantwort und Einreichung aller migrationsamtlicher Akten zu (act. 61 f., 63 f.).