b. eventualiter sei der Beschwerdeführerin gestützt auf das geltende AIG die Niederlassungsbewilligung zu erteilen. c. subeventualiter sei der Beschwerdeführerin die Aufenthaltsbewilligung ohne Auflagen und Bedingungen zu verlängern, subsubevenualiter unter Gewährung von ausreichend Zeit, zuerst, allenfalls über eine Integrationsvereinbarung, einen (Nach)Alphabetisierungskurs und alsdann einen Deutschsprachkurs A1 zu absolvieren.