a. es sei das Schreiben vom 6. Juni 2012 des Migrationsamtes Aargau (bei den Akten) betreffend Ablehnung des Gesuchs vom 26. April 2012 um Umwandlung der Aufenthaltsbewilligung in eine Niederlassungsbewilligung bzw. Erteilung der Niederlassungsbewilligung in Wiedererwägung zu ziehen, zu widerrufen und der Beschwerdeführerin die Niederlassungsbewilligung zu erteilen. b. eventualiter sei der Beschwerdeführerin gestützt auf das geltende AIG die Niederlassungsbewilligung zu erteilen.