Nachdem sie mit Auflage vom 19. Juli 2023 und Auflagenmahnung vom 26. Juli 2023 erneut zur Nachreichung entsprechender Nachweise aufgefordert worden war, reichte sie lediglich ihre Anmeldebestätigung für einen Deutschkurs semiintensiv vom 26. Juli 2023 zu den Akten (MI-act. 233 ff.). Als ihr hierauf die Beendigung ihres Aufenthalts in der Schweiz in Aussicht gestellt worden war, ersuchte sie mit Eingabe vom 6. Oktober 2023 erneut um die (wiedererwägungsweise) Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, eventualiter die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung ohne weitere Auflagen und subeventualiter unter Gewährung ausreichender Zeit zur vorgängigen Ab-