Ein eigentliches Sprachzertifikat wurde auflagewidrig erneut nicht eingereicht (MI-act. 159). Zudem reichte sie am 2. Oktober 2020 ein ärztliches Attest nach, worin aus "grundversorgungsmedizinischer Sicht" sowie "aus Sicht des vernünftigen Menschenverstands" eine Dispensierung von der Teilnahme an der nächsten Sprachkursstufe vorgeschlagen wurde, da sie bereits die eigene Landessprache schriftlich nur rudimentär beherrsche und sich in einer psychosozial schwierigen Situation befinde, welche ihre Lern- und Aufnahmefähigkeit zusätzlich erschwere (MI-act. 163). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (MI-act. 164 ff.