5.2. Laut dem Urteil des OG ZH vom 5. April 2023 steht in subjektiver Hinsicht ausser Frage, dass der Beschwerdeführer bewusst Verkehrsregeln missachtete, welche ihm geboten, innerhalb der signalisierten Geschwindigkeit zu bleiben und diese insbesondere während eines Überholvorganges nicht zu erhöhen. Die einzige korrekte Reaktion während des Überholvorganges wäre – gemäss OG ZH – seitens des Beschwerdeführers ein Halten des Tempos in der erlaubten Bandbreite bzw. ein nachhaltiges Abbremsen gewesen, um die eskalierte Situation zu entschärfen, was ihm bereits im Tatzeitpunkt ohne Weiteres hätte klar sein müssen.