Zudem war das Überholmanöver gar mit Elementen eines Wettrennens verbunden. Aus dem verkehrstechnischen Ergänzungsgutachten vom 12. September 2021 geht des Weiteren hervor, dass die beiden inkriminierten Fahrzeuge rund drei Sekunden vor dem Kreuzen des Linienbusses in etwa noch gleich schnell mit einer Geschwindigkeit von mindestens 124 km/h unterwegs waren und der Lieferwagen des Mitbeschuldigten erst ab diesem Zeitpunkt mit dem Bremsvorgang begonnen hat.