O., S. 10). Das OG ZH hob weiter die knappe Distanz zwischen dem Lieferwagen und dem Linienbus vor dem Einschwenken des Lieferwagens hervor (35 Meter; die beiden sich nähernden Fahrzeuge hätten diese Distanz in rund einer Sekunde zurückgelegt), wobei die Zeugenaussagen des Polizisten zusammen mit den Ergebnissen der verkehrstechnischen Gutachten den Schluss zuliessen, dass eine um Sekunden verzögerte Reaktion der Verkehrsteilnehmer zu einer Kollision mit nach wie vor relativ hoher Geschwindigkeit geführt hätte (a.a.O., S. 12 f.).