schwerdeführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h (nach Abzug des Toleranzwerts) überschritten und sein Fahrzeug beschleunigt habe, obwohl ein anderes Fahrzeug die Absicht gehabt habe, zu überholen, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht worden sei. Durch die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln habe das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern bestanden.