3. Am 4. September 2024 überwies das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: