C. 1. Mit Eingabe vom 9. August 2024 (Eingang beim Verwaltungsgericht am 12. August 2024) erhob A._____ gegen den ihm am 10. Juli 2024 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte die Gutheissung seiner Beschwerde. 2. Mit Eingabe vom 3. September 2024 reichte das Strassenverkehrsamt den angeforderten Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) zu den Administrativmassnahmen ein, verzichtete auf die Erstattung einer Stellungnahme und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde.