4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 10. September 2024 bei der PDAG und danach beim Familiengericht Q._____ liegt, sofern das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG überträgt. Zustellung an: den Beschwerdeführer die PDAG Mitteilung an: das Familiengericht Q._____ Stv. Oberarzt B._____, Kantonsspital Baden AG die Mutter: I._____ Beschwerde in Zivilsachen