hol diagnostizieren und eine neuroleptische Therapie installieren zu können (Protokoll, S. 13). 4.4. Da der Beschwerdeführer über keinerlei Krankheits- oder Behandlungseinsicht verfügt, ist derzeit nicht abschätzbar, bis wann sich sein Zustand soweit stabilisieren wird, dass er entlassen werden kann. Im Falle einer sofortigen Entlassung wäre mit einer zeitnahen erneuten Eskalation und Klinikeinweisung zu rechnen. Die Behandlungsbedürftigkeit ist nach wie vor klarerweise gegeben.