3.2. Der Beschwerdeführer wurde gemäss Klinikakten am 31. Juli 2024 aufgrund mangelnder Krankheits- und Behandlungseinsicht aus dem Zentrum für Suchterkrankungen der PDAG entlassen. Gemäss Unterbringungsentscheid hatte der Beschwerdeführer direkt anschliessend am Bahnhof Brugg Alkohol konsumiert und sich stark alkoholisiert provokativ und fremdaggressiv verhalten. Die erneute Alkoholintoxikation mit einem Promillewert von im Messzeitpunkt 1.7 und das unberechenbare Verhalten des Beschwerdeführers führten noch am Tag der Entlassung aus der Klinik der PDAG zur erneuten Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung.